- Artikel 76
- 1. Im Zuständigkeitsbereich der Rußländischen Föderation werden Bundesverfassungsgesetze und Bundesgesetze verabschiedet, die auf dem gesamten Territorium der Rußländischen Föderation unmittelbar gelten.2. Im gemeinsamen Zuständigkeitsbereich der Rußländischen Föderation und der Subjekte der Rußländischen Föderation werden Bundesgesetze erlassen sowie in Einklang mit diesen verabschiedete Gesetze und andere normative Rechtsakte der Subjekte der Rußländischen Föderation. 3. Bundesgesetze dürfen Bundesverfassungsgesetzen nicht widersprechen. 4. Außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Rußländischen Föderation und des gemeinsamen Zuständigkeitsbereichs der Rußländischen Föderation und der Subjekte der Rußländischen Föderation treffen die Republiken, die Regionen, Gebiete, bundesbedeutsamen Städte, das autonome Gebiet und die autonomen Bezirke ihre eigenen rechtlichen Regelungen, einschließlich der Verabschiedung von Gesetzen und anderer normative Rechtsakte. 5. Die Gesetze und anderen normativen Rechtsakte der Subjekte der Rußländischen Föderation dürfen den Bundesgesetzen nicht widersprechen, die in Übereinstimmung mit den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels verabschiedet wurden. Widersprechen ein Bundesgesetz und ein anderer in der Rußländischen Föderation erlassener Akt einander, so gilt das Bundesgesetz. 6. Wenn ein Bundesgesetz und ein normativer Rechtsakt eines Subjekts der Rußländischen Föderation, der in Übereinstimmung mit Absatz 4 dieses Artikels erlassen wurde, einander widersprechen, so gilt der normativer Rechtsakt des Subjekts der Rußländischen Föderation. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 76[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 76[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 76[/ref]>
Verfassung der Russischen Föderation. 2014.